Der Geschäftsbereich Mongolei Reisen anders GmbH veranstaltet individuelle Expeditionen kleiner Gruppen in die Mongolei.
1. Abschluß des Reisevertrages
Mit der Anmeldung, die schriftlich oder per Fax erfolgt, bietet der Kunde MR den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich an. Der Kunde erkennt damit auch die AGB von Mongolei Reisen anders GmbH an. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Reisebestätigung durch Mongolei Reisen anders GmbH zustande. Bis dahin ist der Kunde an seine Anmeldung gebunden. Bei einer Anmeldung für mehrere Reiseteilnehmer/-innen haftet der
Anmelder für deren vertragliche Verpflichtungen wie für seine eigenen. Zusammen mit der Reisebestätigung erhält der Reiseteilnehmer den Reisesicherungsschein gemäß § 651 k BGB.
2. Leistungen, Termine und Preise
Unter Umständen kann es vereinzelt sowohl bei den Anreise- als auch bei den Rückreiseterminen Veränderungen von ein bis drei Tagen geben. Sollte dieser Fall eintreten, werden wir Sie davon umgehend in Kenntnis setzen. Nur für die Gewährung jener Leistungen,
die unter der Rubrik „Leistungen” bei der jeweiligen Reise aufgeführt sind, wird ein Anspruch anerkannt. Falls eine Reise mit Halb- oder Vollpension ausgeschrieben ist, beginnt die angegebene Verpflegung mit dem ersten Abendessen im Zielland und endet mit dem Frühstück am letzten Tag im Zielland, sofern unter der Rubrik „Leistungen” nichts anderes aufgeführt ist. Sollte wegen Flugplanänderungen eine Umbuchung auf eine teurere
Fluggesellschaft notwendig werden, muß leider auch der Reisepreis dementsprechend angehoben werden. Das gleiche gilt auch bei der Erhöhung bzw. eventuellen Neuerhebung von Visa oder anderen Gebühren. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, daßbei den Leistungen, die von fremden Leistungsträgern in bzw. Ausder Mongolei erbracht werden, leider kurzfristige und unangekündigteÄnderungen möglich sind, mit denen wir – wie auch alleanderen Reiseveranstalter – rechnen müssen. Bedingt durch landesspezifische
Umstände (Wetterverhältnisse, Flugverspätungen usw.) kann es zu Leistungsänderungen und Änderungen der Tageseinteilungen kommen. Deshalb behält sich der Reiseveranstalter
bestimmte Änderungen des Reiseablaufs (z.B. Inlandflug am Anfang statt am Ende der Reise) auch nach Vertragsschluß und während der Reise vor.
3. Bezahlung
Mit der Anmeldebestätigung erhält der Vertragspartner eine Rechnung über die Vertragssumme. Davon sind 20% als Anzahlung innnerhalb von 7 Tagen fällig. Der Restbetrag muß spätestens 31 Tage vor Reisebeginn bei MR eingegangen sein. Die Reisepapiere
werden frühestens 31 Tage vor Reisebeginn, jedoch erst nach Zahlungseingang versandt.
4. Rücktritt durch den Kunden und Umbuchung
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn schriftlich per Email, per Post oder per Fax von der Reise zurücktreten. Der Rücktretende hat jedoch eine Entschädigung zu zahlen. Hierfür gelten folgende Rücktrittsgebühren:
10% bis inkl. 60. Tag vor Reisebeginn
20% bis inkl. 40. Tag vor Reisebeginn
40% bis inkl. 20. Tag vor Reisebeginn
60% bis inkl. 10. Tag vor Reisebeginn
85% ab 9. Tag vor Reisebeginn bzw. bei Nichtantritt
Es gilt das Zugangsdatum der Rücktrittserklärung bei Mongolei Reisen anders GmbH. Der Rücktrittsentschädigung berechnet sich aus dem Endpreis der Rechnung. Bricht der Kunde die Reise vorzeitig ab, ist er für seine Weiter- oder Rückreise selbst verantwortlich. In diesem Fall hat der Kunde keinen Anspruch auf teilweise Rückerstattung des Reisepreises. Umbuchungen sind nur als Rücktritt vom Reisevertrag nach obiger Gebührentabelle und nachfolgende Neuanmeldung möglich.
5. Rücktritt durch den Reiseveranstalter
Mongolei Reisen anders GmbH kann vom Reisevertrag zurücktreten, ohne an eine Frist gebunden zu sein, wenn der Vertragspartner seiner Zahlungsverpflichtung (siehe Punkt 3) nicht nachkommt oder die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält. Kommt der Vertragspartner seiner Zahlungsverpflichtung (siehe Punkt 3) nicht nach, so kann
Mongolei Reisen anders GmbH eine Entschädigung gemäß der unter Punkt 4 angegebenen
Rücktrittsgebühren verlangen. Mongolei Reisen anders GmbH kann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn die Reise infolge nicht vorhersehbarer Umstände (Krieg, Streik, Unruhen, behördliche Anordnungen, etc.) erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Mongolei Reisen anders GmbH kann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn die für die Reise in der Reisebeschreibung festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Ist dies der Fall, so wird der Kunde durch Mongolei Reisen anders GmbH spätestens 31 Tage vor Reisebeginn darüber in Kenntnis gesetzt.
6. Haftung
Mongolei Reisen anders GmbH haftet für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung
und ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistung unter Berücksichtigung der jeweiligen Orts- und Landesüblichkeit.
7. Haftungsausschluß
Mongolei Reisen anders GmbH haftet nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich
vermittelt werden (z.B. Flug, Ausstellungen, Führungen etc.). Da Mongolei Reisen anders GmbH auf Flug- und Fahrplangestaltungen keinen Einfluß hat, übernimmt sie auch nicht die Haftung für evtl. Verkehrsbehinderungen, Verspätungen und mit solchen Fällen verbundene Terminverschiebungen. Mongolei Reisen anders GmbH haftet nicht für Schäden am Reisegepäck. Es besteht auch keine Haftung bei Einbruch oder Diebstahl und Reitunfällen. Soweit ein durch Mongolei Reisen anders GmbH beantragtes Visum nicht erteilt wird, entfällt für Mongolei Reisen anders GmbH jegliche Haftung.
8. Mitwirkungspflicht
Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, bei evtl. Leistungsstörungen alles Zumutbare zu tun, um zur Behebung der Störung beizutragen und den evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Mängel oder Störungen sind sofort per Telefon, per Email oder per Fax Mongolei Reisen anders GmbH mitzuteilen. In dieser Mitteilung müssen die Mängel konkret beschrieben und Abhilfe gefordert sein. Kommt der Kunde oder die Reisegruppe dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen ihm / ihr entsprechende Ansprüche nicht zu. Mitarbeiter vor Ort sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.
9. Ausschluß von Ansprüchen und Verjährung
Will der Kunde Mongolei Reisen anders GmbH auf Minderung, Schadenersatz wegen vertraglicher oder deliktischer Haftung, Aufwendungsersatz oder Rückzahlung
des Reisepreises nach Kündigung des Reisevertrages oder nach Abbruch der Reise aus anderen Gründen in Anspruch nehmen, somuß er diesen Anspruch innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise schriftlich gegenüber
Mongolei Reisen anders GmbH anmelden. Vertragliche Ansprüche des Kunden verjähren
in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
10. Gerichtsstand
Der Kunde kann Mongolei Reisen anders GmbH nur an deren Sitz in Ulaanbaatar verklagen.
11. Landesspezifisches
Mongolei Reisen anders GmbH weist ausdrücklich auf folgende Punkte hin: Die Qualität der
Hotels in der Mongolei ist nicht mit denen in Europa zu vergleichen. Die Qualität der mongolischen Wege ist wesentlich geringer als die des durchschnittlichen deutschen Feldweges. Auf der Reise durch das Land führen wir stets genügend Trinkwasser mit.
Allerdings kann es bei Reisen durch wasserarme Gegenden vorkommen, daß wir mit dem Wasser sparsam umgehen müssen.
12. Empfohlene Versicherungen
Mongolei Reisen anders GmbH empfiehlt ausdrücklich den Abschluß folgender Versicherungen:
Reisenotruf- und Reisekrankenversicherung jeweils mit Deckung von Rückführungskosten, Reisegepäck-, Reiseunfall- und Reisehaftpflichtversicherung. Zudem empfiehlt Mongolei Reisen anders GmbH den Abschluß einer Reiserücktrittskostenversicherung.